Unsere AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Unternehmensberatung DOCK ONE Birte Christiansen |
c/o Einzelunternehmen KommunikationsKontor,
Harburger Straße 27, 21614 Buxtehude

  1. ALLGEMEINES
  2. ANGEBOTE UND VERTRAGSABSCHLUSS
  3. LEISTUNGSUMFANG
  4. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE
  5. VERGÜTUNG UND STORNO-FRISTEN
  6. SONDERLEISTUNGEN, NEBEN- UND REISEKOSTEN
  7. FÄLLIGKEIT DER VERGÜTUNG, ABNAHME
  8. EIGENTUMSVORBEHALT ETC.
  9. OFFENE DATEIEN | DIGITALE DATEN
  10. KORREKTUR, PRODUKTIONSÜBERWACHUNG UND BELEGMUSTER
  11. GEWÄHRLEISTUNG
  12. HAFTUNG
  13. SICHERHEIT
  14. GESTALTUNGSFREIHEIT UND VORLAGEN
  15. DATENSCHUTZ
  16. VERTRAULICHKEIT
  17. SEKTENERKLÄRUNG
  18. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

     

    1.  ALLGEMEINES

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Leistungen des DOCK ONE | Birte Christiansen im Bereich Beratung, Coaching und Training sowie im Bereich Praxismarketing. Sie gelten mit Auftragsannahme durch uns auch für alle folgenden Geschäfte als vereinbart.

Das DOCK ONE | Birte Christiansen ist jederzeit berechtigt, die AGBs mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde/Teilnehmer den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Änderungsmeldung spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Änderungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam.
Fremde AGBs haben keine Gültigkeit. Regelungen, die diese Bedingungen abändern oder aufheben, sind nur dann gültig, wenn das DOCK ONE diese schriftlich bestätigt hat. Gegenbestätigungen der Geschäftspartner unter Hinweis auf deren AGBs wird hiermit widersprochen, dies gilt auch für den formellen Hinweis auf deren eigene AGBs. Wir behalten uns vor, diese Bedingungen in zumutbarer Weise zu ändern.

  1. ANGEBOTE UND VERTRAGSABSCHLUSS

    2.1 Die Angebot des DOCK ONE sind stets freibleibend. Wir halten uns längstens für einen Zeitraum von vier Wochen bis Auftragserteilung an das Angebot gebunden. Ein wirksamer Vertrag kommt im Zweifel erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch Birte Christiansen zustande, sofern eine solche erteilt wird. Per Mail oder mündlich mitgeteilte Angebotspreise werden nur bei schriftlicher Bestätigung des Auftrages Grundlage des Vertrages.

2.2 Der Vertrag besteht aus der Unterschrift unter der Seite „Projektbeauftragung“ für das jeweilige Praxismarketing-Projekt, den Beratungsvertrag oder angebotenen Coachings, Beratungen, Trainings zuzüglich der schriftlichen Auftragsbestätigung durch das DOCK ONE | Birte Christiansen.

2.3 Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde eine Auftragsbestätigung vom DOCK ONE zugesendet bekommen hat.

  1. LEISTUNGSUMFANG

3.1 Das DOCK ONE | Birte Christiansen führt Dienstleistungen im vereinbarten Rahmen gemäß dem abgeschlossenen Vertrag durch – Praxismarketing-Maßnahmen, Coaching, Training, Beratung, Strategie Sparring.

3.2 Diese Leistungen werden mit der Sorgfalt eines ordentlichen Mediengestalters, Coaches, Beraters, Trainers und unter aktiver Mitwirkung durch den Kunden/Teilnehmer vorgenommen. Eine Gewährleistung für das Eintreten der Wirkung bestimmter Empfehlungen und Ergebnisse wird nicht übernommen. Ein Erfolg ist daher nicht geschuldet. Eine Haftung wird ausgeschlossen.

3.3 Das DOCK ONE | Birte Christiansen behält sich vor, im Coaching, im Training, in der Beratung situativ Inhalte und Methoden zu ändern, sofern dies der Ablauf erforderlich macht.

3.4 Birte Christiansen erbringt die vereinbarten Leistungen auf Wunsch des Kunden zu den jeweils gültigen Bedingungen auch in dessen Räumen/Praxen oder Privaträume oder in Hotels. Ort und Zeit gelten jeweils wie im Auftrag vereinbart. Stellt der Kunde die notwendigen Räumlichkeiten im eigenen Haus oder in Hotels zur Verfügung, so übernimmt er dafür die Kosten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

3. 5 Bei einer Verschiebung des Coachings, Trainings, der Beratung kann ein neuer Termin zu den vertraglich vereinbarten Konditionen vereinbart werden. Bei einer Erkrankung von mir, Birte Christiansen, bemühe ich mich nach Absprache mit Ihnen um eine angemessene Vertretung. Sollte eine Vertretung nicht möglich sein oder sollten höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse eine Absage einer Veranstaltung erforderlich machen, besteht kein Anspruch auf Erstattung der gebuchten Veranstaltungs- und Übernachtungs-kosten gegenüber DOCK ONE | Birte Christiansen.

  1. GESTALTUNGSFREIHEIT UND VORLAGEN

4.1 Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit (siehe auch 7.2 dieser AGB). Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung im Rahmen des Gestaltungsprozesses sind im vertraglich vereinbarte Rahmen möglich (Anzahl der Korrekturrunden) und ansonsten ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Das DOCK ONE behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

4.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann das DOCK ONE eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann es auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

4.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem DOCK ONE übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber das DOCK ONE von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

  1. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE | PRAXISMARKETING

    5.1 Jeder dem DOCK ONE erteilte Praxismarketing-Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.

5.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann zwischen den Parteien, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen dem DOCK ONE insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§97 ff. UrhG zu.

5.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Agentur weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig.

5.4 Das Urheberrecht ist eines der Persönlichkeitsrechte und daher grundsätzlich nicht übertragbar.
Im Rahmen der individuellen Lizenz- und Nutzungsrechte räumt das DOCK ONE seinen Kunden folgende Rechte ein: Da wir grundsätzlich individuelle Lösungen entwickeln und die Einzigartigkeit der entstehenden Auftritte wesentliches Ziel der Zusammenarbeit ist, werden auf das Logo/Signet, das verwendete Bild- und Formenkonzept und deren analoge sowie digitale Anwendung ausschließliche Nutzungsrechte gewährt. Diese sind zeitlich und räumlich unbegrenzt, jedoch inhaltlich auf den nichtkommerziellen Zweck und die Verwendung in praxisüblichen Auflagen beschränkt. Das DOCK ONE behält sich in jedem Fall das einfache Nutzungsrecht vor, beispielsweise zur Benennung des Projekts auf der agentureigenen Website.

Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen der Agentur und dem Auftraggeber.

Vom Kunden zur Verfügung gestellte Materialien unterliegen dem Urheberrecht seinerseits und werden somit vom DOCK ONE ausschließlich im für das mit dem Kunden zu realisierende Projekt erforderlichen Rahmen verwendet.

5.5 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über.

5.6 Das DOCK ONE hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden, dies gilt insbesondere für die Website (Nennung im Impressum).

5.7 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

  1. VERGÜTUNG | STORNO-FRISTEN

6.1 Für Beratung, Coaching, Training gelten die vertraglich vereinbarten Honorare. Sie bestehen in der Regel aus Tagessätzen oder aus einer Projektpauschale, die die Beratungs-, Training- oder Coachingleistung und die Unterlagen (Fotoprotokolle, Handouts, Berichte, Handlungsempfehlungen) enthalten. Oder sie bestehen, wie im Fall der Praxisberatungsverträge, aus monatlich vereinbarten Stundenvolumen und Stundensätzen, deren Einsatz mit der Projektmanagementsoftware Bitrix auf ¼-Stundenbasis dokumentiert und dem Kunden zur Abrechnung vorgelegt wird.

Alle Honorare verstehen sich rein Netto in EURO exklusive der Umsatzsteuer. Eine Gewährung von Skonti oder anderen Abzügen ist ausgeschlossen. Die Bezahlung unserer Leistungen erfolgt, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, durch Überweisung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang. Befindet sich der Auftraggeber im Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, ab Eintritt des Verzuges Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz nach dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz zu berechnen. Anderslautende Absprachen sind schriftlich festzuhalten.
Erfüllungsort sind die Räumlichkeiten von DOCK ONE | Birte Christiansen c/o KommunikationsKontor in 21614 Buxtehude.

6.2 Bei einer Stornierung der vereinbarten Dienstleistungen im Bereich Beratung, Coaching, Training vierzehn Tage vor dem vereinbarten Termin werden 50% des vereinbarten Honorars fällig. Bei einer Stornierung der vereinbarten Dienstleistungen bis zu drei Tagen vor dem vereinbarten Termin werden 75% des vereinbarten Honorars fällig. Bei einer Stornierung der vereinbarten Dienstleistungen bis zu einem Tag vor dem vereinbarten Termin werden 100% des vereinbarten Honorars fällig. Anderslautende Absprachen sind schriftlich festzuhalten.

6.3 Die Vergütung für Leistungen im Tätigkeitsfeld Praxismarketing (Texte, Entwürfe, Reinzeichnungen und Einräumung der Nutzungsrechte) erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD bzw. orientiert sich an dem Honorar- und Trendbaromenter der Deutschen Gesellschaft für Public Relation (DPRG), sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

  1. SONDERLEISTUNGEN, NEBEN- UND REISEKOSTEN

7.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium, Drucküberwachung etc. werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.

7.2 Das DOCK ONE ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem DOCK ONE nach Absprache entsprechende Vollmacht zu erteilen. Dies gilt für: Lektorat, Hosting von Internetseiten im Zeitraum der Erstellung der Seiten, Produktion von Drucksachen.

7.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des DOCK ONE abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

7.4 Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten: Bahnfahrten 1. Klasse (mit Bahncard 25), Anreise mit dem PKW 0,50 Euro pro Kilometer sowie 70,00 Euro pro Stunde Reisezeit.

  1. FÄLLIGKEIT DER VERGÜTUNG, ABNAHME

8.1 Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist das Honorar 14 Tage nach Rechnungseingang ohne Abzüge fällig (siehe 5.1.).

8.2 Die Abnahme von Praxismarketing-Maßnahmen darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

8.3 Werden die beauftragten Praxismarketing-Maßnahmen in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er vom DOCK ONE hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten: 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.

  1. EIGENTUMSVORBEHALT
    Praxismarketing-Maßnahmen | Unterlagen für Coaching, Training, Beratung

9.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen von Praxismarketing-Maßnahmen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.

9.2 Alle im Rahmen von Coachings, Trainings und Beratungen ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart, in der vereinbarten Vergütung enthalten. Das Urheberrecht an den Unterlagen gehört DOCK ONE | Birte Christiansen. Dem Kunden/Teilnehmer ist es nicht gestattet, die Unterlagen ohne schriftliche Zustimmung vom DOCK ONE ganz oder auszugsweise zu reproduzieren und/oder Dritten zugänglich zu machen.

  1. OFFENE DATEIEN | DIGITALE DATEN

10.1 Das DOCK ONE ist nicht verpflichtet, Pressekontakte, Texte, offene Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben, insbesondere keine Indesign- oder Illustrator-Entwurfsdateien. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe dieser Daten, so ist dieses gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Reingezeichnete Logo-Daten sowie Druck-PDFs (Flyer, Broschüren etc.) sind damit ausdrücklich nicht gemeint. Der Kunden bekommt diese entsprechend den individuellen Projektvereinbarungen übergeben.

10.2 Hat das DOCK ONE dem Auftraggeber offene Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des DOCK ONE geändert werden.

  1. KORREKTUR, PRODUKTIONSÜBERWACHUNG UND BELEGMUSTER

11.1 Die Produktionsüberwachung durch das DOCK ONE erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist das DOCK ONE berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Es haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

11.2 Von den vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem DOCK ONE auf Bitten unentgeltlich 1 – 4 einwandfreie Belege. Das DOCK ONE ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

  1. GEWÄHRLEISTUNG

12.1 Das DOCK ONE verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.

12.2 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich beim DOCK ONE geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.

  1. HAFTUNG

13.1 Das DOCK ONE | Birte Christiansen haftet nicht für Schadensersatz-ansprüche, soweit nicht z.B. bei Schäden an privat genutzten Sachen oder wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
Der Kunde/Teilnehmer von Beratungen, Trainings, Coachings ist sich bewusst, dass es sich bei den vereinbarten Dienstleistungen nicht um eine Therapie handelt und auch eine Therapie nicht ersetzen kann. Die Teilnahme an Vorträgen, Workshops, Seminaren, Beratungsgesprächen und Trainings setzt eine normale psychische und physische Belastbarkeit des Kunden/Teilnehmers voraus. Für sein Handeln ist der Kunde/Teilnehmer selbst verantwortlich.

13.2 Das DOCK ONE haftet – sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft – auch bei der Erstellung und Produktion von Praxismarketing-Maßnahmen gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesem Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.

13.3 Ausgenommen vom vorstehenden Haftungsausschluss ist die Haftung für eine schuldhafte Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie hinsichtlich sonstiger Schäden, die auf einer mindestens grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Dies gilt gleichermaßen für Erfüllungsgehilfen, derer sich der Designer zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen bedient.

13.4 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden (z.B. Produktionsaufträge), übernimmt die Agentur keinerlei Haftung oder Gewährleistung soweit den Designer kein Auswahlverschulden trifft. Das DOCK ONE tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

13.5 Sofern das DOCK ONE selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt es hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme der Agentur zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.

13.6 Der Auftraggeber stellt die Agentur von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die Agentur stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung beziehungsweise Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

13.7 Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.

13.8 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung des DOCK ONE.

13.9 Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet die Agentur nicht.

  1. SICHERHEIT

    Der Kunde ist verpflichtet, die am Veranstaltungsort geltenden Sicherheitsbestimmungen einzuhalten und kommt für von ihm verursachte Schäden selber auf.

  2. DATENSCHUTZ

    Der Kunde des DOCK ONE gibt sein Einverständnis dazu, dass von ihm übermittelte Daten gespeichert werden. Der Auftraggeber wird hiermit gemäß §33 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darüber unterrichtet, dass das DOCK ONE personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeiten. Werden vom Auftraggeber Adressdaten zur Verfügung gestellt, gelten die datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgen auf Gefahr des Kunden.

    Weiteres regelt der AV-Vertrag des DOCK ONE, den wir nach Vertragsunterzeichnung zur Unterzeichnung zusenden.

  3. VERTRAULICHKEIT

    Das DOCK ONE | Birte Christiansen verpflichtet sich, über alle im Rahmen der erbrachten Dienstleistung bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Kunden oder der Teilnehmer auch nach Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren. Darüber hinaus verpflichten wir uns, die zum Zwecke der Beratertätigkeit überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen. Sofern Unterlagen übergeben worden sind, werden diese spätestens 6 Monate nach Beendigung des Vertragsverhältnisses vernichtet. Der Kunde und die Teilnehmer verpflichten sich, über alle im Rahmen der erbrachten Dienstleistung bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten anderer Teilnehmer Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren.

    Der Auftraggeber und Klient entbindet den Coach von seiner Schweigepflicht gegenüber dem Supervisor des Coaches. Der Supervisor dient dem Coach ausschließlich zur fachlichen, psychologischen oder pädagogischen Reflexion, Qualifizierung und Qualitätssicherung des Coaching Prozesses.

  4. SEKTENERKLÄRUNG

    Hiermit erkläre ich, Birte Christiansen, dass ich nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard (Gründer der Scientology-Organisation) arbeite oder gearbeitet habe, dass ich nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult wurde und keine Kurse und/oder Seminare bei der Scientology-Organisation besuche oder besucht habe. Sämtliche Beratungen, Coachings, und Trainings werden nicht nach der Scientology – Technologie durchgeführt. Zudem lehne ich sektiererische Praktiken jedweder Art ab und distanziere mich ausdrücklich von Sekten und sektenähnlichen Organisationen.

  1. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

18.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche aus dem Vertrag erwachsene Ansprüche ist für beide Vertragsteile der Sitz des DOCK ONE | Birte Christiansen c/o KommunikationsKontor in Buxtehude.

18.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss ausländischen Rechtes und des vereinheitlichten internationalen Kaufrechtes.

18.3   Salvatorische Klausel: Sollte eine der vorgenannten Bestimmungen dieser AGBs aus irgendeinem Grunde nichtig, unwirksam oder undurchführbar sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des zugrunde liegenden Vertrages davon unberührt. Die Parteien sind in einem solchen Fall gehalten, an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine Vereinbarung zu setzen, die der fortgefallenen Bestimmung am ehesten entspricht.

DOCK ONE c/o KommunikationsKontor Birte Christiansen
Harburger Straße 27
21614 Buxtehude

Telefon: 04161 20 600 – 0
E-Mail: